Europäische Patentanmeldung
Das europäische Patent stellt kein einheitliches Patent dar, sondern ein Bündel an nationalen Patenten, die allerdings eine gemeinsame Quelle, das einheitliche europäische Erteilungsverfahren, aufweisen. Es sollte daher nicht mit dem sogenannten Einheitspatent verwechselt werden, das noch nicht eingeführt wurde, und das zu einem gemeinschaftlichen Patent innerhalb des EU-Raums führen soll. Auf Basis einer europäischen Patentanmeldung können daher für europäische Staaten und die Türkei nationale Patente angestrebt werden. Die formale und sachliche Prüfung der Patentanmeldung erfolgt in München oder in der Dienststelle in Rijswijk/Den Haag in Holland.
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